Jugendschutz im Internet
Gesetzliche Grundlage
Jugendschutz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren unterschiedlichster Art zu schützen. Er gilt auch in der digitalen Welt: Auch im Internet regeln Gesetze, was erlaubt und was verboten ist. Das sind das Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Die Gesetze sollen verhindern, dass Kinder mit Texten, Bildern oder Filmen in Berührung kommen, die sie verstören, ängstigen oder in ihrer Entwicklung gefährden.
Das gilt für:- Extremismus (insbesondere Rechtsextremismus)
- Gewaltdarstellungen
- Pornografie (auch Kinderpornografie)
Im neu überarbeiteten Jugendschutzgesetz soll das Risiko von Cybermobbing, Cybergrooming (so genannte Kommunikations- und Interaktionsrisieken) und Kostenfallen u.a. über verbindliche Alterskennzeichen vermindert werden. Dafür werden die von den Kindern genutzten Internetdienste und Hersteller stärker in die Pflicht genommen.
Medienaufsicht und Prüfstelle
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen und im Internet. Sie sorgt dafür, dass der Jugenschutz im Internet und privaten Fernsehen eingehalten wird.
Die gesetzlichen Aufgaben derBundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sind im Jugendschutzgesetz des Bundes geregelt: Die BzKJ unterhält eine Prüfstelle für jugendgefährdende Medien. Darüber hinaus begleitet und kontrolliert sie die Umsetzung und Einhaltung der im Gesetz vorgeschriebenen Vorsorgepflichten (wie sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesysteme) durch die Anbieter.
Stand: 10.05.2023